Stoppt Zwangsprostitution
Als Zwangsprostitution bezeichnet man die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Von der Zwangsprostitution sind überwiegend Frauen sowie weibliche und männliche Kinder betroffen – im geringen prozentualen Bereich sind auch Männer davon betroffen.
Der Zwang kann dabei durch physische und psychische Gewalt, Täuschung (zum Beispiel Loverboy-Methode), Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.
Zwangsprostitution wird seit 15. Oktober 2016 in Deutschland nach § 232a StGB bestraft.
Unfreiwillige Prostitution
Meist werden junge Mädchen und Frauen aus Osteuropa von organisierten Banden (Menschenhandel) nach Westeuropa gelockt, indem man ihnen zum Beispiel eine lukrative Arbeit etwa als Serviererin oder Au-pair verspricht. Nach ihrer Ankunft werden ihnen die Papiere abgenommen, damit sie sich im fremden Land nicht frei bewegen können und abhängig bleiben. Gearbeitet wird dann in Bordellen, Bordellwohnungen oder auf dem Straßenstrich.
Freiwillige Prostitution
Es gibt auch viele Frauen (18 Jahre +) die der Tätigkeit der Prostitution in Deutschland freiwillig nachgehen. Frauen, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, Studentinnen, die damit ihr Studium finanzieren, und einige Frauen, die sich gelegentlich etwas dazuverdienen möchten.
Dabei ist die Grenze zwischen freiwillig und Zwang fließend.
Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, wenn diese außerhalb von Sperrbezirken (kleiner Gemeinden bzw. Jugendschutzgründe) nachgegangen wird.
Hilfe bei Zwangsprostitution
Sollten Sie den Eindruck beim Besuch einer Dame gewonnen haben, dass diese zu ihrer Tätigkeit auf irgendeine Weise gezwungen wird, so melden Sie es umgehend der Polizei.
Wenn Sie zur Prostitution gezwungen werden, dann können Sie sich auch vertrauensvoll an die deutsche Polizei wenden. Anders als in vielen anderen Ländern hilft die deutsche Polizei auch Prostituierten – und geht gegen Zuhälterinnen und Zuhälter vor.
Wenn Sie sich doch nicht gern mit Ihrem Problem an die Polizei wenden wollen, so gibt es zahlreiche Einrichtungen, die helfen können.
Eine kleine Liste von Kontaktadressen, die unter anderem bei Zwangsprostitution helfen:
- Stoppt Zwangsprostitution – Beratung für Frauen in der Prostitution in Hessen
- BBMeZ – Beratung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution
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